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ARBEITSVERTRAG Nr.
Moskau, August, 18 2013
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung OOO „ХХХХХ" mit Sitz in: Russische Föderation, ХХХ, Moskau, ХХХ Strasse 8, Raum Nr.1, Tür ХХХ, eingetragen im Einheitlichen Staatlichen Register juristischer Personen unter der Registrierungsnummer ХХХХХХ, vertreten durch die Generaldirektorin ХХХХХХХХХ, handelnd auf der Grundlage der Satzung (im Folgenden „Arbeitgeber" oder „Gesellschaft" genannt), einerseits,
und
Frau Dr. ХХХХХ , deutsche Staatsangehörige, handelnd im eigenen Namen, (im Folgenden „Arbeitnehmer" oder "Hochqualifizierter Spezialist" genannt), andererseits,
nachfolgend gemeinsam als die „Parteien" bezeichnet,
haben den vorliegenden Arbeitsvertrag abgeschlossen („Vertrag").
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES
1.1 Der vorliegende Vertrag regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und dem Hochqualifizierten Spezialisten.
1.2 Der Vertrag wird ab dem Zeitpunkt gültig, wenn dem Arbeitnehmer eine gültige Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Dieses Datum ist auch der Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer seine Pflichten wahrzunehmen hat.
1.3 Der vorliegende Vertrag wird für 3 (drei) Jahre abgeschlossen. Der Vertrag ist gültig, solange der Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis ist.
2. ARBEITSTÄTIGKEIT
2.1 Der Arbeitnehmer wird als Direktor für Geschäftsentwicklung eingestellt.
Der Arbeitnehmer hat sich an die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation, die Gründungsunterlagen der Gesellschaft, interne Regelungen der Gesellschaft und den vorliegenden Vertrag zu halten.
3. PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
3.1 Zur Schaffung der erforderlichen Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber verpflichtet:
3.1.1 den Arbeitnehmer mit den Gründungsunterlagen der Gesellschaft und den ihm obliegenden Verpflichtungen vertraut zu machen;
3.1.2 den Arbeitnehmer mit den Regeln der internen Arbeitsordnung vertraut zu machen;
3.1.3 dem Arbeitnehmer Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten erforderlich sind;
3.1.4 dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz und die technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten erforderlich ist;
3.1.5 sichere Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit den Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik laut der russischen Gesetzgebung zu schaffen;
3.6 dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt und andere Entgelte in der Höhe und in der Weise auszuzahlen, wie es in diesem Vertrag, in den internen Regelungen der Gesellschaft und in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation bestimmt ist.
4. RECHTE UND PFLICHTEN DES ARBEITNEHMERS
4.1 Der Arbeitnehmer berechtigt:
4.1.1 das in diesem Arbeitsvertrag vorgesehene Arbeitsentgelt und andere Entgelte rechtzeitig und in vollem Maß zu bekommen;
4.1.2 Wochenenden, arbeitsfreie staatliche
Feiertage, bezahlten Jahresurlaub sowie in den bestimmten Fällen einen zusätzlichen Urlaub zu bekommen;
4.1.3 seine Arbeitsrechte und Interessen mit allen durch die Gesetzgebung vorgesehenen Mitteln zu schützen.
4.2 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet:
4.2.1 seinen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag, anderen internen Richtlinien der Gesellschaft bzw. aus geltendem russischem Recht gewissenhaft nachzugehen und die vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen im Interesse des Arbeitgebers zu nutzen;
4.2.2 die Beschlüsse und Anforderungen des Generaldirektors einzuhalten, soweit diese den Gesetzen der Russischen Föderation nicht widersprechen;
4.2.3 das Vermögen und die Ausstattung des Arbeitgebers nicht ordnungswidrig oder zu privaten Zwecken zu nutzen;
4.2.4 das Vermögen, die Unterlagen und die technische Ausstattung des Arbeitgebers zu schonen. Im Falle der Beschädigung bzw. der schuldhaften Vernichtung des Vermögens durch den Arbeitnehmer haftet letzterer dafür nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation;
4.2.5 bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz im Falle einer Erkrankung oder aus einem anderen Grund am ersten Tag der Abwesenheit den Vertreter des Arbeitgebers telefonisch über die Gründe und die Dauer der Abwesenheit zu informieren.
4.2.6 wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als zwei Arbeitstage andauert, dem Arbeitgeber nach deren Ende einen Krankenschein über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen;
5. ARBEITSENTGELT
5.1 Der Arbeitnehmer erhält ein Arbeitsentgelt in Höhe von RUB ХХХХХХХХ pro Monat (brutto).
5.2 Das Arbeitsentgelt gemäß Punkten 5.1 des vorliegenden Vertrags wird gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation per Banküberweisung auf das Konto des Arbeitnehmers ausgezahlt.
5.3 Der Arbeitnehmer kann zusätzlich zum Gehalt jährlich in Abhängigkeit vom Geschäftsergebnis einen Bonus (Prämie für Jahresergebnis) erhalten, dessen Höhe von den Gründern jeweils im Einzelfall festgelegt wird. Außerdem können dem Arbeitnehmer zusätzliche Prämien ausgezahlt werden.
6. ARBEITSZEIT
Die Arbeitswoche beträgt 40 Stunden ohne Berücksichtigung der Pause für Mittagessen bei einer 5-tägigen Arbeitswoche mit zwei arbeitsfreien Tagen (Samstag und Sonntag)
7. URLAUB
Der Arbeitnehmer erhält einen jährlichen bezahlten Urlaub nach der geltenden Gesetzgebung. Nach Vereinbarung zwischen den Parteien kann dem Arbeitnehmer ein zusätzlicher unbezahlter Urlaub gewährt werden.
8. DIENSTREISEN
8.1 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Weisung des Arbeitgebers Dienstreisen in Russland und ins Ausland zu unternehmen.
8.2 Die Abrechnung der Dienstreisungen erfolgt nach den Regeln der gültigen russischen Dienstreisenverordnungen.
9. BEIHILFEN UND GARANTIEN
9.1 Gemäß den beim Arbeitgeber gültigen Richtlinien schließt der Arbeitgeber auf eigene Kosten eine private freiwillige Krankenversicherung für den Arbeitnehmer und dessen Familienmitglieder ab, oder wird der Arbeitnehmer für Krankenbehandlung laut dem Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und einer Einrichtung des Gesundheitswesens, berechtigt.
9.2 Der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Reisekosten des Arbeitnehmers.
10. GEHEIMHALTUNG
10.1 Während seiner Arbeitstätigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vertrauliche Informationen über wesentliche Umstände, die ein Geschäftsgeheimnis des Arbeitgebers darstellen, nicht weiterzugeben. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses unbefristet fort.
10.2 Im Fall des Ausscheidens ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alle sich in seinem Besitz befindlichen Unterlagen an den Arbeitgeber zurückzugeben. Die vollständige Übergabe der Unterlagen wird durch ein von einem Vertreter des Arbeitgebers und dem Arbeitnehmer zu unterzeichnendes schriftliches Protokoll bestätigt.
11. HAFTUNG DER PARTEIEN
11.1 Der Arbeitnehmer haftet gemäß russischem Recht für:
11.1.1 die Nichterfüllung bzw. die nicht ordnungsmäßige Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag, den Gründungsunterlagen und den internen Dokumenten der Gesellschaft und nach russischem Recht;
11.1.2 Schäden, die der Gesellschaft durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassen des Arbeitnehmers zugefügt wurden;
11.1.3 in anderen in der Gesetzgebung der Russischen Föderation bestimmten Fälle.
11.2 Der Arbeitgeber haftet gemäß russischem Recht für:
11.2.1 die Nichtauszahlung des Arbeitsentgelts und anderer Entgelte, die in dem vorliegenden Vertrag und der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation bestimmt sind, in der festgelegten Weise und Höhe;
11.2.2 Schäden an Gesundheit und Vermögen des Arbeitnehmers, die diesem in Ausführung
seiner Arbeit ohne dessen Verschulden entstehen;
11.2.3 in anderen nach russischem Recht bestimmten Fällen.
12. ARBEITSSTREITIGKEITEN
12.1 Streitigkeiten zwischen den Parteien sind auf dem Verhandlungswege beizulegen.
12.2 Können Streitigkeiten nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden, sind sie auf die vom Gesetz festgelegte Weise zu schlichten.
13. GÜLTIGKEITSDAUER DES ARBEITSVERTRAGES
13.1. Der vorliegende Vertrag wird auf die Dauer von 3 (drei) Jahren ab November 25, 2013 abgeschlossen. Der Vertrag kann durch Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer verlängert werden.
13.2. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, den vorliegenden Vertrag auf eigene Initiative mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu kündigen. Die Kündigungserklärung ist dem Generaldirektor zu überreichen.
14. SONDERBESTIMMUNGEN
14.1. Die Position des Direktors für Geschäftsentwicklung ist im Stellenplan des Arbeitgebers vorgesehen. Die Funktionen des Direktors für Geschäftsentwicklung werden durch die Funktionsbeschreibung und den vorliegenden Vertrag bestimmt.
14.2. Falls erforderlich, sind konkrete Verpflichtungen und die Haftung des Arbeitnehmers mit diesem abzustimmen und gesondert anzugeben. Sie werden schriftlich als Anlage bewilligt und bilden einen unabdingbaren Teil des vorliegenden Vertrages.
14.3. Ergänzungen und Änderungen des vorliegenden Vertrags sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich abgefasst und von beiden Parteien unterzeichnet sind.
Der vorliegende Vertrag ist in 3 (drei) Abschriften unterzeichnet, jede davon hat die gleiche Gültigkeit. Bei unterschiedlicher Interpretation hat der Wortlaut in russischer Sprache Vorrang.
UNTERSCHRIFTEN DER PARTEIEN
Arbeitgeber: OOO „ХХХХ" Russische Föderation, хххх Moskau, ХХХХ Strasse х, Raum Nr.1, Tür 27
St.-ID ХХХХ Erfassungsgrund-Nummer ХХХХ OGRN ХХХХХ
Generaldirektor der OOO „ХХХХХ"
____________________ /ХХХХХХ./ Подпись
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Arbeitnehmer: Frau Dr. ХХХХ Pass-Nr. ХХХХХ, ausgestellt am 18.07.2012 durch Landeshauptstadt ХХХХ
____________________ / Frau Dr. ХХХХХ/ Подпись
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[FÜR DAS EXEMPLAR DES ARBEITGEBERS]:
Hiermit bestätige ich, dass ich, ХХХХХ mein Original des Arbeitsvertrags bekommen habe.